Mittwoch, 28.10.2026

Was das neue Sparpaket für Millionen Versicherte bedeutet

Höhere Zuzahlungen und neue Teilkrankmeldung ab 2027 geplant

Amy M. 29.04.2026, 13:16 Uhr 2 Min. Lesezeit Drucken
Verschiedene Medikamente in Form von Tabletten und Kapseln in unterschiedlichen Farben auf hellem Untergrund
Symbolfoto: envato / IrynaKhabliuk

BERLIN – Das Bundeskabinett hat ein umfassendes Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen verabschiedet. Die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU) sollen 2027 Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro bringen und Beitragserhöhungen verhindern. Wie BILD berichtet, bringt die Reform grundlegende Änderungen für Millionen Versicherte mit sich.

Ursprünglich hatte Warken Einsparungen von knapp 20 Milliarden Euro geplant. Das finale Paket enthält jedoch weniger drastische Kürzungen und lässt das Krankengeld in voller Höhe bestehen.

Deutlich höhere Zuzahlungen in der Apotheke

Ab 2027 steigen die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente erheblich. Versicherte zahlen künftig mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro pro Packung. Aktuell liegen die Beträge bei fünf und zehn Euro. Die jährlichen Belastungsgrenzen bleiben jedoch unverändert bei zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens.

Für chronisch Kranke gilt weiterhin die reduzierte Grenze von einem Prozent. Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro bedeutet das maximal 800 Euro jährlich beziehungsweise 400 Euro für chronisch Kranke.

Neue Teilkrankmeldung ermöglicht flexibles Arbeiten

Die Reform führt ein völlig neues Konzept ein: die Teilkrankmeldung. Versicherte können künftig freiwillig trotz Krankschreibung stundenweise weiterarbeiten. Möglich sind Arbeitszeiten von 25, 50 oder 75 Prozent der normalen Wochenarbeitszeit. Ein Arbeitnehmer mit 40-Stunden-Woche könnte beispielsweise 20 Stunden arbeiten, obwohl er teilweise arbeitsunfähig ist.

Dieses Modell ersetzt die bisherige strikte Trennung zwischen gesund und komplett krankgeschrieben. Experten erhoffen sich dadurch eine schnellere Rückkehr ins Berufsleben.

Kostenlose Familienversicherung stark eingeschränkt

Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll ab 2028 zur Ausnahme werden. Versicherte zahlen dann zusätzlich 2,5 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen für mitversicherte Partner. Ursprünglich forderte Warken sogar 3,5 Prozent. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter sieben Jahren, Pflegefälle und Rentner. Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.

Kliniken und Ärzte tragen Hauptlast der Einsparungen

Den Großteil der Reformkosten von 11,3 Milliarden Euro sollen nicht die Versicherten stemmen. Stattdessen plant die Regierung Einsparungen bei Kliniken, Ärzten und der Pharmaindustrie. Diese Umverteilung der Lasten war ein zentraler Streitpunkt in den Verhandlungen zwischen CDU und SPD.

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