Montag, 18.05.2026

65 Millionen Jahre alter Triceratops-SchΓ€del reist nach China

Millionen-Fossil passiert Zollamt Garching-HochbrΓΌck

Amy M. 07.05.2026, 18:06 Uhr 2 Min. Lesezeit Drucken
Fossiler DinosaurierschΓ€del mit HΓΆrnern und Stacheln, teilweise aus Gestein freigelegt
Symbolfoto: envato / ichoukoubou

GARCHING-HOCHBRÜCK – Ein außergewΓΆhnlicher Fund hat das Zollamt Garching-HochbrΓΌck beschΓ€ftigt: Ein rund 65 Millionen Jahre alter SchΓ€del eines Triceratops mit geschΓ€tztem Millionenwert passierte die Abfertigung. Das spektakulΓ€re Fossil soll als Leihgabe fΓΌr eine Ausstellung an ein bedeutendes Naturkundemuseum in China reisen.Β Aufgrund seines Alters, wissenschaftlichen Werts und hohen Marktwerts unterliegt der DinosaurierschΓ€del besonderen Vorschriften zum Schutz von Kulturgut. Die ZΓΆllner prΓΌften den außergewΓΆhnlichen Fund daher besonders sorgfΓ€ltig.

Strenge Kontrolle vor der Ausfuhr

Vor der Ausfuhr mussten die Verantwortlichen eine Kulturgutgenehmigung gemÀß der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 vorlegen. Die Beamten des Zollamts Garching-Hochbrück glichen den SchÀdel mit den eingereichten Unterlagen ab. Sie kontrollierten die ordnungsgemÀße Genehmigung genau. Erst nach erfolgreicher Prüfung konnte der Triceratops-SchÀdel seine Reise nach China antreten.

Β 

BerΓΌhmter Dinosaurier der Kreidezeit

Der Triceratops zÀhlt zu den bekanntesten Dinosauriern der spÀten Kreidezeit. Das bis zu neun Meter lange und bis zu zwâlf Tonnen schwere Pflanzenfresser-Reptil lebte vor etwa 68 bis 66 Millionen Jahren in Nordamerika. Besonders bekannt ist es für sein markantes "Dreihorngesicht" sowie den großen Nackenschild. Die Ausfuhr von Kulturgut aus Deutschland in Staaten außerhalb der EuropÀischen Union ist genehmigungspflichtig. Dies gilt, wenn es sich um nationales Kulturgut handelt oder bestimmte Alters- und Wertgrenzen überschritten sind. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, das kulturelle Erbe Deutschlands und der EuropÀischen Union vor unrechtmÀßiger Verbringung und Verlust zu schützen.

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