Montag, 10.08.2026

Wilde Verfolgungsjagd durch Ortschaft

Aufmerksamer Bürger stoppt 50 km/h E-Scooter

Amy M. 10.08.2026, 11:32 Uhr 2 Min. Lesezeit Drucken
Blaulicht eines Polizeifahrzeugs vor grünem Laub
Symbolfoto: envato / axelbueckert

PIDING - Am Bahnhof Piding fuhr am Sonntagabend gegen 20:00 Uhr ein E-Scooter mit rasanter Geschwindigkeit an einer Polizeistreife vorbei. Die Beamten nahmen sofort die Verfolgung auf - was folgte, war eine wilde Jagd durch den gesamten Ort.

Blaulicht, Martinshorn, Lautsprecher - der Mann hielt einfach nicht an

Trotz Blaulicht, Martinshorn und mehrfacher Lautsprecherdurchsagen ignorierte der 31-jährige Österreicher alle Anhalteversuche und gab Gas - mit mehr als 50 km/h. Er flüchtete in Richtung Aldi, bog auf den Geh- und Radweg neben der Bundesstraße ab, wendete als ihm die Polizei den Weg abschnitt, versuchte es erneut - und wurde erneut abgeblockt. Die Jagd ging weiter: durch eine Unterführung an der B20, über die Hosemannstraße, auf den Geh- und Radweg in Richtung Staufenbrücke und schließlich entlang der Saalach auf der Reichenhaller Seite. Mehrfach versuchte der Mann, das Polizeifahrzeug abzuschütteln.

Aufmerksamer Bürger beendet die Flucht

Ein Reichenhaller Bürger hatte die Verfolgungsjagd bereits aus der Ferne beobachtet. Als der E-Scooter-Fahrer auf Höhe der Saalachstraße zum wiederholten Male aus dem Wald auftauchte, griff er kurzerhand nach dem Rucksack des Mannes und hielt ihn fest - bis die Beamten zu Fuß eintrafen.

Roller schafft 70 km/h - weder Zulassung noch Fahrerlaubnis

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus: Der 31-Jährige besaß keine Fahrerlaubnis, der E-Scooter war zudem nicht versichert. Eine spätere Überprüfung des Rollers ergab eine Maximalgeschwindigkeit von 70 km/h - damit fällt das Fahrzeug nicht mehr unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und müsste als Kraftfahrzeug zugelassen sein. Zudem wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich. Den 31-Jährigen erwarten nun Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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