Ein geplanter Traumurlaub kann schnell zum Albtraum werden, wenn Flüge gestrichen, Hotels überbucht oder Veranstalter insolvent werden. Besonders aktuell, da Warnstreiks an Flughäfen immer wieder zu massiven Verzögerungen führen. Doch wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist im Urlaub rechtlich deutlich besser abgesichert als Individualreisende, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Mittwoch (12.03.2025) mitteilt.
Pauschalreisende haben Anspruch auf Hilfe
Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter verpflichtet, sich um eine Lösung zu kümmern, wenn es zu Problemen kommt. Das gilt nicht nur für verschobene oder annullierte Flüge, sondern auch für die Insolvenz eines Anbieters oder gravierende Mängel im Hotel. „Pauschalurlauber sollten sich bei Problemen immer sofort an den Reiseveranstalter wenden“, rät Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Dazu zählen nicht nur Flug-und-Hotel-Kombinationen, sondern auch Kreuzfahrten oder Reisepakete, die beispielsweise ein Konzertticket beinhalten. Doch trotz des besseren Schutzes können auch Pauschalreisende nicht vor allen Unannehmlichkeiten bewahrt werden.
Probleme im Urlaub? Schnelle Hilfe durch Online-Tool
Um sich bei Schwierigkeiten schnell über ihre Rechte zu informieren, können Reisende den Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen nutzen. Das Online-Tool zeigt übersichtlich, welche Ansprüche bestehen und wie am besten vorzugehen ist. Damit lassen sich unerwartete Änderungen rechtzeitig abfangen und mögliche Entschädigungen einfordern – auch vor dem Start des Urlaubs.
Entwickelt wurde das Tool im Rahmen des bundesweiten Projekts Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.