RUHSTORF AN DER ROTT – Ein 17-jähriger Fahranfänger aus dem oberösterreichischen Bezirk Linz-Land geriet am Dienstag (15.04.2025) in eine Verkehrskontrolle an der Grenzkontrollstelle der A3. Der junge Fahrer besaß lediglich eine vorläufige nationale Fahrerlaubnis mit Gültigkeit für Fahrten in seinem Heimatland Österreich.
Verkehrskontrolle bei Einreise deckt Verstoß auf
Der Jugendliche hatte offensichtlich versäumt, rechtzeitig vor der Landesgrenze mit seinem 43-jährigen Beifahrer die Sitzplätze zu wechseln. Bei der Einreisekontrolle stellten Beamte der Bundespolizei fest, dass die vorläufige Fahrerlaubnis des 17-Jährigen für Fahrten im Bundesgebiet keine Gültigkeit hatte.
Anzeigen nach Verkehrskontrolle für Fahrer und Beifahrer
Der Fahranfänger wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Auch der 43-jährige Beifahrer muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – er wurde als Fahrzeughalter wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.