Montag, 21.04.2025

BERLIN – Die Einigung zur neuen EU-Führerscheinreform (wir berichteten) stößt beim TÜV-Verband auf ein gemischtes Echo. Zwar lobt der Verband einzelne Neuerungen wie die europaweite Einführung einer zweijährigen Probezeit und verpflichtende Schulungen zu Fahrerassistenzsystemen – zugleich warnt er jedoch vor sicherheitsrelevanten Versäumnissen.

Fani Zaneta, Sprecherin des TÜV-Verbands, nennt die Reform eine Einigung „mit Licht und Schatten“. Besonders begrüßt wird, dass Fahranfänger künftig EU-weit klare Regeln erhalten. Auch die Schulung zu Assistenzsystemen sei ein sinnvoller Schritt, da Technik nur dann schützen könne, wenn sie verstanden wird.

Verpasste Chancen der Führerscheinreform bei Alkoholgrenze und Rückmeldefahrten

Kritik übt der Verband an der Entscheidung, auf eine Null-Promille-Grenze für Fahranfänger zu verzichten. Gerade in einer Zeit, in der Alkohol am Steuer weiterhin eine der Hauptunfallursachen sei, hätte eine solche Regel ein klares Signal für mehr Verkehrssicherheit gesetzt.

Auch die Absage an verpflichtende Gesundheitschecks für Seniorinnen und Senioren sieht der TÜV differenziert. Stattdessen spricht sich der Verband für Rückmeldefahrten ab 75 Jahren aus. Diese böten eine praxistaugliche Möglichkeit zur Selbsteinschätzung und zur Erhaltung der Mobilität im Alter.

Warnung vor Führerschein ab 15 Jahren

Scharf kritisiert wird der Vorschlag, bereits 15-Jährigen das Fahren mit Pkw bis 2,5 Tonnen bei Tempo 45 zu erlauben. Aus Sicht des TÜV sei dies ein „Sicherheitsrisiko für ungeschützte Verkehrsteilnehmer“ wie Radfahrende und Fußgänger. Die Bundesregierung müsse bei der nationalen Umsetzung klare Grenzen setzen, fordert Zaneta.

Die neue Richtlinie war am Montag (25.03.2025) politisch beschlossen worden. Sie muss noch formell im EU-Parlament und im Rat angenommen werden. Danach liegt es an den Mitgliedstaaten, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen.

Teilen.
Felix Kirberg

Werkstudent in der Redaktion der VifograVision GmbH