NĂRNBERG â Ein Streit um eine mit HandtĂŒchern reservierte Saunaliege in einem Luxushotel endete mit einer SchlĂ€gerei. Das Landgericht NĂŒrnberg-FĂŒrth sprach dem verletzten Hotelgast nun Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 7.900 Euro zu. Allerdings wurde ihm ein Mitverschulden angerechnet.
Streit um reservierte Saunaliege eskaliert
Der Vorfall ereignete sich in einem Luxushotel, als der spÀtere KlÀger die persönlichen GegenstÀnde eines anderen Hotelgasts entfernte und sich selbst auf die Liege legte. Der Beklagte hatte diese zuvor mit Handtuch und Bademantel reserviert.
Als der Beklagte aus der Sauna zurĂŒckkehrte, entwickelte sich ein heftiges Wortgefecht, das schlieĂlich in einer körperlichen Auseinandersetzung endete. Dabei erlitt der KlĂ€ger eine Nasenbeinfraktur, die eine Operation und einen dreitĂ€gigen Krankenhausaufenthalt nach sich zog.
Urteil: 7.900 Euro EntschĂ€digung â Mitverschulden angerechnet
Der verletzte Hotelgast forderte mindestens 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie 6.500 Euro Behandlungskosten. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte dem KlÀger mindestens einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und sprach ihm eine EntschÀdigung zu.
Allerdings wurde ein Mitverschulden des KlĂ€gers festgestellt, da er die persönlichen GegenstĂ€nde nicht eigenmĂ€chtig hĂ€tte entfernen dĂŒrfen. Stattdessen hĂ€tte er das Hotelpersonal um Hilfe bitten mĂŒssen. Aufgrund dieser Provokation reduzierte das Gericht die EntschĂ€digung um 25 %.
RechtskrĂ€ftiges Urteil â Keine strafrechtliche PrĂŒfung
Der KlĂ€ger erhĂ€lt nun 3.000 Euro Schmerzensgeld sowie 4.900 Euro fĂŒr die Behandlungskosten. Die Klage auf die volle Summe wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskrĂ€ftig, eine strafrechtliche Bewertung des Vorfalls war nicht Teil des Verfahrens.