Donnerstag, 09.01.2025

UNTERMEITINGEN – Am Abend des Sonntag (05.01.2025) kontrollierte die Polizei in der Lechfelder Straße einen 16-jährigen Jugendlichen auf seinem Motorroller. Die vorgelegten Fahrzeugpapiere wiesen den Roller als Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aus, wofür eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich ist.

Der Jugendliche konnte jedoch nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Damit dürfen jedoch nur motorisierte Zweiräder bis maximal 25 km/h gefahren werden. Um die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln, stellten die Beamten das Fahrzeug sicher. Der 16-Jährige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

 

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