BERLIN – Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände haben am Mittwoch (26.03.2025) im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengesprächs ein Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut unterzeichnet. Damit beginnt ein neues Kapitel im Umgang mit Restitutionsfällen, die auch fast 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs nicht abgeschlossen sind.
Das neue Gremium soll die bisherige Beratende Kommission ablösen und künftig rechtsverbindliche Entscheidungen in Rückgabestreitigkeiten treffen. Ziel ist es, gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 zu ermöglichen. Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz, Barbara Klepsch, sprach von einem „klaren Bekenntnis zu historischer Verantwortung“.
Einseitige Anrufbarkeit und verbindliche Entscheidungen
Die Reform sieht unter anderem vor, dass Antragstellende künftig einseitig die Schiedsgerichtsbarkeit anrufen können – ein bislang fehlender Mechanismus. Gleichzeitig werden die Entscheidungen der Schiedsgerichte verbindlich sein. Damit wird mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hob die Bedeutung dieser Neuausrichtung hervor: „Mit der Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens erfolgt ein weiterer, sehr wichtiger Schritt zur Verbesserung und Beschleunigung der Rückgabe von NS-Raubgut.“
Städtetag spricht von Meilenstein
Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetags, betonte die Rolle der Kommunen und begrüßte die Schaffung eines rechtssicheren Verfahrens. „Wir haben unseren Mitgliedern empfohlen, diesem Verfahren nun beizutreten.“, sagte er. Er dankte zudem der bisherigen Beratenden Kommission für deren jahrzehntelange Arbeit.
Schiedsgericht für NS-Raubgut: So geht es weiter
Zu den nächsten Schritten zählen die Auswahl der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference sowie die Schaffung eines Evaluierungsgremiums. Zudem sollen „stehende Angebote“ vorbereitet werden, um die einseitige Anrufbarkeit zu ermöglichen.
Die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll noch im Jahr 2025 ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin arbeitet die Beratende Kommission weiter. Weitere Informationen und alle Grundlagendokumente sind auf der Website der Kulturstaatsministerin abrufbar.