DEUTSCHLAND – Seit dem 1. Januar 2025 gelten strengere Emissionsgrenzwerte für den Kamin und Kaminöfen. Feuerstätten, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, dürfen nur weiter genutzt werden, wenn sie maximal 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Kamin-Nachrüstung oder Stilllegung – was ist zu tun?
Wer seinen Kamin weiter betreiben möchte, braucht einen Herstellernachweis über die Einhaltung der Grenzwerte. Falls dieser fehlt, bleibt nur die Nachrüstung mit einem Staubfilter oder die Stilllegung. Die Kontrolle übernimmt der Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau.
Moderne Öfen als umweltfreundliche Alternative
Neue Kaminöfen erfüllen bereits die gesetzlichen Vorgaben. Besonders umweltfreundlich sind Modelle mit dem Blauen Engel, da sie weniger Feinstaub ausstoßen und effizienter heizen. Diese Öfen sind von der Regelung ausgenommen:
- Historische Kaminöfen aus der Zeit vor 1950
- Kachelgrundöfen und Badeöfen
- Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden
- Immobilien ohne alternative Heizquelle
Die Verbraucherzentrale Bayern bietet eine kostenlose Energieberatung an. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800/809802400.