SCHROBENHAUSEN / BAYERN – Ab Dienstag (01.04.2025) dürfen Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen in Schrobenhausen auf speziell gekennzeichneten Parkflächen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Einzige Voraussetzung: Das sichtbare Auslegen einer Parkscheibe mit Angabe der Ankunftszeit.
Nur für E-Kennzeichen gültig
Die neue Regelung gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit einem amtlichen E-Kennzeichen. Elektrofahrzeuge ohne dieses besondere Kennzeichen sind von der Befreiung ausgenommen und müssen weiterhin die regulären Parkgebühren zahlen. Die Stadt informiert zusätzlich über Aushänge an den Parkscheinautomaten, um alle Bürgerinnen und Bürger auf die neue Parkregelung aufmerksam zu machen.
Neue Regelung gilt in ganz Bayern
Die neue Parkregel gilt darüber hinaus im gesamten Freistaat. Bisher galt das Privileg nur für speziell ausgewiesene Parkflächen. Die neue Regelung erweitert dies nun auch auf „normale“ Parkplätze. In München war es bereits zuvor gängige Praxis, dass E-Fahrzeuge bis zu zwei Stunden kostenlos stehen durften. Zu beachten bleibt in jedem Fall, dass das Gratis-Parken ausschließlich auf öffentlichen Parkplätzen gilt, nicht jedoch auf privaten Flächen oder Parkhäusern.