Pfaffenhofen und Reichertshofen – Ab dem 1. März 2025 gilt in den Gemeinden Pfaffenhofen an der Ilm und Reichertshofen die Kastrationspflicht nach der Katzenschutz-Verordnung des Landkreises Pfaffenhofen. Diese Regelung verpflichtet Katzenhalter in diesen Kommunen, ihre frei laufenden Katzen ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren zu lassen. Zusätzlich besteht die Pflicht, die Tiere entweder per Mikrochip oder Ohr-Tätowierung zu kennzeichnen und in einem Register zu erfassen.
Laut dem Landratsamt Pfaffenhofen dürfen auch Beauftragte der Gemeinden frei lebende Katzen kastrieren und kennzeichnen lassen, wenn deren Besitzer nicht binnen 48 Stunden ermittelt werden können.
Kastrationspflicht soll frei lebende Katzen besser schützen
Sowohl die Stadt Pfaffenhofen als auch der Markt Reichertshofen hatten Anträge auf Aufnahme in die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises gestellt. Nach einer fachlichen Prüfung durch das Veterinäramt wurde diesen Anträgen zugestimmt. Die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises, die seit dem 1. Januar 2020 gilt, dient dem Schutz frei lebender Katzen und der langfristigen Kontrolle ihrer Population. Allerdings findet sie nicht pauschal im gesamten Landkreis Anwendung, sondern muss von den jeweiligen Kommunen individuell beantragt werden.
Nach Angaben der Kreisbehörde können Katzenmütter bis zu dreimal jährlich Nachwuchs mit jeweils zwei bis sechs Kätzchen bekommen. Die Geschlechtsreife tritt bereits mit etwa sechs Monaten ein, was zu einer schnellen Vermehrung führt. Verwilderte Katzen leben oft unter schlechten Bedingungen und sind häufig von Krankheiten, Parasiten und Mangelernährung betroffen. In Gebieten mit vielen verwilderten Katzen kommt es regelmäßig zu Problemen im Tierschutz.
Weitere Informationen zur Katzenschutz-Verordnung des Landkreises sind online verfügbar.