MÜNCHEN – Ein ungewöhnlicher Vorfall sorgte kürzlich in München für Aufsehen: Wie mehrere Medien am Mittwoch (26.03.2025) berichteten, erhielt der Jagdhund „Urax“ eine Zahlungsaufforderung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Behörde war offenbar der Ansicht, dass der Vierbeiner eine eigene Betriebsstätte betreibe und daher Rundfunkbeitrag zahlen müsse.
Verwechslung durch Online-Präsenz
Die Besitzerin von Urax vermutete laut den Berichten, dass die Zahlungsaufforderung auf eine Verwechslung zurückzuführen sei. Sie hätte für ihren Vierbeiner eine Internetseite eingerichtet, auf der er als Deckrüde vorgestellt wurde. Möglicherweise führte diese Online-Präsenz dazu, dass der Beitragsservice annahm, Urax betreibe ein eigenes Unternehmen.
In ihrer Antwort an den Beitragsservice zeigte die Besitzerin Humor und schrieb, ihr Hund habe ihr glaubhaft versichert, keine Firma oder Betriebsstätte zu betreiben und verweigere daher die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie betonte zudem, dass sein einziger Arbeitsplatz das Jagdrevier sei, welches keine Anbindung an Rundfunk oder Internet habe.
Fehler eingeräumt: Kein Rundfunkbeitrag für Urax
Der Beitragsservice reagierte auf die Situation mit Verständnis und räumte den Fehler ein. Ein Sprecher erklärte gegenüber der Ippen-Mediengruppe, dass der Vierbeiner selbstverständlich keinen Rundfunkbeitrag entrichten müsse. Die Anschrift sei mittlerweile gesperrt worden, sodass Urax keine weiteren Schreiben erhalten werde.
Dieser Vorfall ist kein Einzelfall. Auch in anderen Städten kam es bereits vor, dass Tiere Zahlungsaufforderungen erhielten, weil ihre Halter sie online präsentierten. Diese Fälle zeigen, dass automatisierte Systeme gelegentlich zu kuriosen Fehlern führen können.