BECHHOFEN – Eine Fischwilderei beendeten Polizeibeamte am Donnerstag (18.04.2025) an der Altmühl. Ein 29-jähriger Mann angelte gegen 14:30 Uhr ohne die erforderliche Erlaubnis in dem Gewässer.
Fischwilderei mit versuchter Beweismittelbeseitigung
Als die Beamten den illegalen Angler antrafen, versuchte dieser, die Beweismittel zu beseitigen, indem er seine Angelruten ins Wasser warf. Die Polizisten konnten die Angelruten jedoch sicherstellen.
Gegen den 29-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fischwilderei eingeleitet. Das unerlaubte Angeln ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch.