BAD STAFFELSTEIN – Ein Angestellter einer Gastwirtschaft im Bereich Bad Staffelstein stellte am Freitagnachmittag (18.04.2025) das Fehlen eines hohen dreistelligen Geldbetrages aus seiner privaten Geldbörse fest. Der Mann erstattete umgehend Anzeige bei der Polizei.
Diebstahl durch schnelles Geständnis aufgeklärt
Nach dem Eintreffen der Polizeibeamten nahm der Fall eine unerwartete Wendung. Eine 36-jährige Kollegin, ebenfalls in der Gastwirtschaft angestellt, zeigte sich geständig. Sie gab zu, das Bargeld aus der Geldbörse ihres Arbeitskollegen entwendet zu haben.
Rückgabe und Konsequenzen
Das gestohlene Geld konnte aufgefunden und dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden. Gegen die Frau leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ein. Über mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen muss nun der Chef der Gastwirtschaft entscheiden.