Freitag, 10.01.2025

BERLIN – Bundeswahlleiterin Ruth Brand wirbt fĂŒr eine hohe Wahlbeteiligung bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Sie betont die Bedeutung jeder abgegebenen Stimme als „Zeichen fĂŒr eine starke Demokratie“. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, entweder direkt im Wahllokal oder per Briefwahl abzustimmen.

VerkĂŒrzter Zeitraum fĂŒr die Briefwahl

Da es sich um eine vorgezogene Bundestagswahl handelt, stehen fĂŒr die Briefwahl voraussichtlich nur zwei Wochen zur VerfĂŒgung. Die Unterlagen können ab Anfang Februar beantragt werden und mĂŒssen spĂ€testens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zustĂ€ndigen Stelle eingehen. WĂ€hlerinnen und WĂ€hler tragen selbst die Verantwortung fĂŒr eine rechtzeitige RĂŒcksendung oder persönliche Abgabe der Wahlbriefe.

Bundestagswahl: Briefwahloptionen im Detail

Wahlberechtigte können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen vorab bei ihrer Gemeinde beantragen, entweder online, schriftlich oder persönlich. Alternativ können die Unterlagen auch direkt beim Wahlamt abgeholt und vor Ort ausgefĂŒllt werden. Wer die Unterlagen nicht rechtzeitig erhĂ€lt, kann bis zum Tag vor der Wahl einen Ersatzwahlschein beantragen.

Die Deutsche Post garantiert, dass bis spÀtestens Donnerstag vor der Wahl eingeworfene Wahlbriefe rechtzeitig zugestellt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Wahlbriefe direkt bei der zustÀndigen Stelle abgeben.

Wahlaufruf der Bundeswahlleiterin

Ruth Brand appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen:

„Geben Sie Ihre Stimme vor Ort oder per Briefwahl ab. Beachten Sie bei der Briefwahl die verkĂŒrzten Fristen, damit Ihre Stimme zĂ€hlt.“

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