BERLIN â Nach jahrelangen Diskussionen und intensiven Verhandlungen hat der Bundesrat nun den Weg fĂŒr die umstrittene Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach freigemacht. Die Reform soll nicht nur die finanziellen Probleme der Kliniken lindern, sondern auch eine höhere Spezialisierung und bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland sicherstellen. Doch trotz der breiten Zustimmung gibt es auch kritische Stimmen und Bedenken, vor allem aus lĂ€ndlichen Regionen.
Die Ziele der Krankenhausreform: Weniger Pauschalen, mehr QualitÀt
Das aktuelle VergĂŒtungssystem in den deutschen Kliniken basiert auf Pauschalen fĂŒr BehandlungsfĂ€lle, ein Modell, das laut Lauterbach zu einem sogenannten „Hamsterrad-Effekt“ fĂŒhrt. Kliniken werden dadurch angehalten, möglichst viele Behandlungen schnell und kostengĂŒnstig durchzufĂŒhren â manchmal auch zu Lasten der QualitĂ€t. Um diesem Trend entgegenzuwirken, soll die Reform eine grundlegende Ănderung bringen.
KĂŒnftig sollen Kliniken 60 % der VergĂŒtung fĂŒr das bloĂe Vorhalten einer Grundausstattung an Personal und medizinischen GerĂ€ten erhalten. Das bedeutet, dass Kliniken nicht mehr ausschlieĂlich fĂŒr die Anzahl der Behandlungen entlohnt werden, sondern auch fĂŒr ihre Bereitschaft, bestimmte Leistungen wie Intensivmedizin oder Notfallversorgung jederzeit sicherzustellen. ExtravergĂŒtungszuschlĂ€ge soll es fĂŒr spezialisierte Kliniken geben, etwa in den Bereichen Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Intensivmedizin und Notfallversorgung.
Finanzielle UnterstĂŒtzung und Transformationsfonds
Ein zentrales Anliegen der Reform ist es, den Kliniken auch kurzfristig zu helfen. Ab diesem Jahr werden die Kostensteigerungen, etwa durch Tariflohnerhöhungen, nicht mehr nur zur HĂ€lfte, sondern vollstĂ€ndig von den Krankenkassen ĂŒbernommen. DarĂŒber hinaus soll ein milliardenschwerer Transformationsfonds die Kliniken beim Umbau unterstĂŒtzen. Von 2026 bis 2035 könnten hier bis zu 25 Milliarden Euro flieĂen. Die Gelder werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von den privaten Krankenversicherungen entsprechend ihrem Behandlungsanteils bereitgestellt.
Das Gesetz zur Krankenhausreform soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, allerdings werden die Neuerungen erst nach und nach bis 2029 vollstÀndig umgesetzt. Bis Ende 2026 sollen die LÀnder ihren Kliniken die vorgesehenen Leistungsgruppen zuweisen. Die Finanzierung durch das neue System soll dann ab 2027 schrittweise ungesetzt werden.
Kritik und UnterstĂŒtzung der LĂ€nder zur Krankenhausreform
Die Reform stieĂ auf eine breite UnterstĂŒtzung, insbesondere von den Gesundheitsministern der LĂ€nder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, die die Reform als dringend notwendig erachteten. Doch es gab auch erhebliche Bedenken, vor allem in lĂ€ndlichen Regionen, wo die Versorgung mit FachĂ€rzten bereits jetzt ein Problem darstellt. So warnte beispielsweise der MinisterprĂ€sident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), davor, dass die Reform bestehende Versorgungsungleichheiten zwischen Ost und West weiter verschĂ€rfen könnte.
Auch Bayern brachte seine Bedenken ein und forderte eine ĂberbrĂŒckungsfinanzierung fĂŒr Kliniken, die mit akuten Finanznöten zu kĂ€mpfen haben. Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, der eine nochmalige Ăberarbeitung der Reform hĂ€tte bewirken können, fand jedoch keine Mehrheit.
Ein zukunftsfÀhiges Krankenhauswesen
Die Krankenhausreform setzt auf eine nachhaltige und zukunftsfĂ€hige Kliniklandschaft in Deutschland. Es geht darum, den Kliniken die finanzielle Basis zu sichern, die sie benötigen, um auch in Zukunft hochwertige medizinische Versorgung zu gewĂ€hrleisten. Doch die Umsetzung wird Zeit und Geduld erfordern â sowohl von den Kliniken als auch von den Patientinnen und Patienten, die von den VerĂ€nderungen zunĂ€chst nur schrittweise profitieren werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Reform in der Praxis bewĂ€hren wird und ob die zahlreichen Herausforderungen, wie etwa der FachkrĂ€ftemangel und die ungleiche Versorgung in lĂ€ndlichen Gebieten, erfolgreich gemeistert werden können.