Zoll deckt bei Paketzustellern 45 Arbeitsrechtsverstöße auf - Verdacht auf Scheinselbständigkeit und illegale Beschäftigung.
ROSENHEIM – Das Hauptzollamt Rosenheim hat bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Paketbranche 45 mögliche Verstöße gegen Arbeitsrecht entdeckt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte am 6. Mai über 150 Beschäftigte und mehr als 90 Arbeitgeber. Die Zöllner prüften gezielt die Einhaltung des Mindestlohns, ordnungsgemäße Anmeldungen zur Sozialversicherung und Arbeitserlaubnisse. Dabei stießen sie auf Verdachtsfälle von Scheinselbständigkeit und unerlaubter Ausländerbeschäftigung.
Die umfangreichste Prüfung führte die Finanzkontrolle Traunstein durch. Am Hammerauer Berg bei Piding richteten die Beamten eine Kontrollstelle in beide Fahrtrichtungen ein. Sie hielten 33 Transportfahrzeuge an und befragten 48 Beschäftigte. Bei der Kontrolle von drei Umzugshelfern entdeckten die Zöllner einen Verdachtsfall. Ein Beschäftigter war nicht ordnungsgemäß angemeldet und behauptete, selbständig tätig zu sein. Tiefergehende Nachprüfungen sollen nun klären, ob Scheinselbständigkeit vorliegt.
Im Landkreis Weilheim-Schongau installierten die Beamten eine weitere Kontrollstelle an der Lechtalbrücke. Ein bosnischer Arbeitnehmer konnte keine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen. Die Behörden leiteten entsprechende Nachforschungen ein. In Rosenheim und den Landkreisen Rosenheim, Bad Tölz-Wolfratshausen sowie Miesbach überprüften die Zöllner insgesamt 70 Beschäftigte. Hier ergaben sich keine besonderen Auffälligkeiten.
"Die Kurier-, Express- und Paketdienst-Branche fällt wie viele andere Branchen unter die Risikobereiche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz", erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. Arbeitnehmer müssen bei Kontrollen stets Ausweise und Arbeitserlaubnisse mitführen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten entsprechend zu informieren. In der Paketbranche gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.