Samstag, 22.02.2025

MÜNCHEN – In den Regierungsbezirken Oberfranken und Oberpfalz dürfen Fischotter künftig unter bestimmten Bedingungen entnommen werden. Die Bezirksregierungen haben entsprechende Gebietskulissen per Allgemeinverfügung festgelegt.

Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger begrüßt am Montag (17.02.2025) die Entscheidung: „Entnahmen von Fischottern sind dringend nötig. Mit dieser Lösung können wir endlich große Schäden von der bayerischen Teichwirtschaft abwenden.“ Viele Teichwirte hätten ihre Betriebe bereits aufgegeben, wodurch auch wertvolle Ökosysteme verloren gingen. Zudem bedrohten Otter heimische Fischarten wie Bachforellen und Huchen.

Abschuss und Lebendfallen per Antrag ab sofort erlaubt

Für fischereiwirtschaftlich genutzte Teichanlagen in den ausgewiesenen Gebieten können Teichwirte nun Anträge bei den unteren Naturschutzbehörden stellen. Erlaubt sind neben dem Abschuss mit Schusswaffen samt Nachtsichttechnik auch Lebendfallen. Der Muttertierschutz wird durch Meldepflichten und Gewichtsbegrenzungen sichergestellt.

Symbolfoto: envato | CreativeNature_nl

Fischotter-Entnahme bald auch in weiteren Bezirken

Nach Oberfranken und der Oberpfalz sollen weitere Regierungsbezirke folgen. Die bayerische Staatsregierung will so die wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der steigenden Otterpopulation begrenzen.

Die Fischotterpopulation in Bayern hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Laut einer Studie vom Landesfischereitag 2024 gibt es mittlerweile rund 1.500 Tiere, die sich auf etwa 50 Prozent der Landesfläche verteilen. Dies führt zu steigenden Schäden in der Teichwirtschaft: 2022 beliefen sich die gemeldeten Verluste an Zuchtfischen auf über zwei Millionen Euro, wovon der Freistaat fast 1,7 Millionen erstattete. Seit 2016 haben sich diese Summen etwa verachtfacht.

Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Foto: StMWi | R. Kerl
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