KÖLN – Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln könnte die Schufa-Praxis kräftig durchrütteln: Erledigte Negativeinträge sollen ab sofort gelöscht werden – nicht erst nach drei Jahren. Das berichtet die „BILD“-Zeitung am Montagabend (14.04.2025). Laut dem Gericht müssen Betroffene nicht nur auf eine Löschung bestehen, sondern könnten bei Speicherung sogar Schadensersatz von mindestens 500 Euro einfordern.
Urteil untersagt bisherige Schufa-Praxis
Demnach widerspricht das Urteil der bisherigen Schufa-Politik, die sich auf einen 2018 eingeführten Verhaltenskodex stützt. Demnach bleiben erledigte Schulden 36 Monate gespeichert – mit negativen Folgen für den Score.
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch die Schufa steht unter Druck. Technisch sei eine Sofortlöschung laut Experten problemlos machbar – aus Sicht der Auskunftei könnte sie jedoch die Aussagekraft des Scores schwächen.
Mögliche Folgen für Endverbraucher
Zudem, so der BILD-Bericht weiter, hätten Kreditinstitute, Mobilfunkanbieter oder Geschäfte keine Information mehr über zurückliegende Kredituwürdigkleiten ihrer potenziellen Kunden, was zur Notwendigkeit höherer Zinsen oder Ausfallversicherungen führen könnten – mit verbundenen höheren Kosten für Verbraucher. Ob die Schufa das Urteil anfechtet und möglicherweise der Bundesgerichtshof für Klarheit sorgen muss, bleibt abzuwarten.