MÜNCHEN – Der Freistaat Bayern hat die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes auf Landesebene beschlossen. Mit einer neuen Verordnung stellt der Ministerrat sicher, dass Kommunen ab 2025 Planungshoheit erhalten und bei der Wärmeplanung effektiv unterstützt werden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betont: „Wir setzen bei der Wärmewende auf Machbarkeit und Freiwilligkeit statt auf Zwang. Die Gemeinden bekommen die nötige Unterstützung und Planungsfreiheit.“
Kommunale Freiheiten und finanzielle Hilfen
Bayern verzichtet auf zusätzliche Vorgaben und Bürokratie. Um kleine Kommunen zu entlasten, wird beispielsweise auf Kurzenergienutzungspläne zurückgegriffen. Der Freistaat stellt bis 2028 rund 79 Millionen Euro bereit, um die Städte und Gemeinden bei Planungskosten und Beratungsangeboten zu unterstützen. Zudem erhalten alle bayerischen Kommunen gemeindescharfe Datenpakete zu Wärmebedarfen sowie Kurzgutachten zur bestehenden Wärmeversorgung.
Informationsangebote für Wärmeplanung und Vollzugsbehörde
Ab 2025 organisiert die Bayerische Verwaltungsschule in allen Regierungsbezirken Informationsveranstaltungen zur kommunalen Wärmeplanung. Für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht zuständig, das als Vollzugsbehörde fungiert.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Minister Aiwanger lobte den zielorientierten Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden: „Wir wollen, dass Kommunen sinnvolle Konzepte entwickeln und ihre Bürger mitnehmen. Bayern wird dabei weder von oben herab planen noch die Gemeinden im Regen stehen lassen.“