Paulushofen – Am Mittwochabend (20.11.2024) kontrollierte die Polizei einen 17-jährigen, der offenbar zu schnell auf seinem Roller unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, das Gefährt war manipuliert: Der Begrenzer war deaktiviert.
Dadurch musste das Fahrzeug aus zulassungstechnischer Sicht als Leichtkraftrad eingestuft werden. Allerdings besaß der Jugendliche für diese Klasse nicht die erforderliche Fahrerlaubnis. Die Folge: Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.