NEUBURG AN DER DONAU – Eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis beendete die Polizei am Donnerstag (18.04.2025) im Bereich Rödenhof. Gegen 18:43 Uhr kontrollierten Beamte einen jugendlichen Fahrer auf einem Kleinkraftrad.
Fahrt ohne Fahrerlaubnis mit schnellem Zweirad
Bei der Kontrolle konnte der 15-jährige Neuburger lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Diese berechtigt jedoch nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Das Kleinkraftrad des Jugendlichen war allerdings für Geschwindigkeiten bis 45 km/h zugelassen, wofür eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich ist.
Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt sofort. Gegen den 15-Jährigen läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch gegen den Halter des Fahrzeugs wurden Ermittlungen eingeleitet.